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   FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05   

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https://dejure.org/2010,17355
FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 1 K 4/05 (https://dejure.org/2010,17355)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 133, 157, 242 BGB; § 6a EStG; § 8 Abs. 3 Nr. 2 KStG; § 7 GewStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall des Pensionsanspruchs eines GmbH-Geschäftsführers im Fall einer vertraglichen Verknüpfung einer Pensionszusage mit den Aktivbezügen bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Pensionsberechtigten; Bestehen einer Überversorgung unter dem Gesichtspunkt einer sogen. ...

  • Betriebs-Berater

    Pensionszusagen an Gesellschafter Geschäftsführer unterliegen den Auslegungsregeln des BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6a; GewStG § 7; KStG § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein zwangsläufiger Wegfall des Pensionsanspruchs bei vorübergehendem Gehaltsverzicht des Gesellschaftergeschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.11.2005 - I R 89/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Dies gelte nach dem Urteil des BFH vom 9. November 2005 I R 89/04, BStBl II 2008, 523 auch dann, wenn die Pensionszusage isoliert aufrechterhalten bleibe.

    Allerdings liegt im Streitjahr 1996 eine sogen. Nur-Pension vor, welche nicht im Wege einer Barlohnumwandlung zur Entstehung gelangt ist, so dass die von der Rechtsprechung typisierend aufgestellte 75% Grenze (vgl. dazu BFH vom 9. November 2005 I R 89/04, BStBl II 2008, 523) am Bilanzstichtag überschritten ist.

  • BFH, 24.03.1999 - I R 20/98

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Für die steuerliche Anerkennung kommt es allein darauf an, ob sich auf diese Weise der Vertragsinhalt zweifelsfrei feststellen lässt (BFH, Urteil vom 24. März 1999 I R 20/98, BStBl II 2001, 612).
  • BFH, 13.06.2007 - X B 34/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Die Zusage einer gemessen am aktuellen Arbeitsentgelt überhöhten, d.h. die Grenze von 75% der am Bilanzstichtag gewährten Aktivbezüge übersteigenden Altersversorgung stellt lediglich ein Indiz für eine mögliche Überversorgung dar, welches im Gesamtzusammenhang zu würdigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; FG München, Urteil vom 6. Mai 2008 6 K 4096/05, DStRE 2009, 521).
  • FG München, 06.05.2008 - 6 K 4096/05

    Auswirkung einer Gehaltsabsenkung auf die Rückstellung für eine Pensionszusage

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 11.02.2010 - 1 K 4/05
    Die Zusage einer gemessen am aktuellen Arbeitsentgelt überhöhten, d.h. die Grenze von 75% der am Bilanzstichtag gewährten Aktivbezüge übersteigenden Altersversorgung stellt lediglich ein Indiz für eine mögliche Überversorgung dar, welches im Gesamtzusammenhang zu würdigen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13. Juni 2007 X B 34/06, BFH/NV 2007, 1703; FG München, Urteil vom 6. Mai 2008 6 K 4096/05, DStRE 2009, 521).
  • BFH, 12.10.2010 - I R 17/10

    Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung und

    Die Klagen gegen die entsprechenden Änderungsbescheide, mit denen begehrt wurde, ausgehend von einem zivilrechtlichen Pensionsanspruch von 4.000 DM Rückstellungsbeträge von 185.275 DM (31. Dezember 1996), 205.123 DM (31. Dezember 1997) und 226.713 DM (31. Dezember 1998) zu berücksichtigen, waren erfolgreich (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile vom 11. Februar 2010  1 K 3/05, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 889, und vom 11. Februar 2010  1 K 4/05).
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